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Zur Bestimmung und Objektivierung einer Nasenatmungsbehinderung stehen uns heute zwei apparative Verfahren zur Verfügung.
Bei der Rhinomanometrie wird der Atemfluss und Druckgradient zwischen Nasenrachen und Aussenluft gemessen (Atemwegswiderstand).
Die akustische Rhinometrie kann durch die Reflexion von akustischen Signalen Querschnittflächen der Nasenhöhle ausmessen und gibt damit Auskunft über Engstellen im Naseninnern.
Nach Abschwellen der Nasenschleimhaut (Nasentropfen) kann eine verbleibende, mechanische Behinderung (Scheidewandverkrümmung) sehr gut nachgewiesen werden.
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