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Korrektur der Ohrmuscheln
Kleinere Formveränderungen der Ohrmuscheln sind häufig. Insbesondere abstehende Ohren können je nach Schweregrad zu einer kosmetischen Beeinträchtigung führen. Im Kindesalterführt dies oft zum Spott der Kameraden. Die Korrektur abstehender Ohrmuscheln gehört daher zu den häufigsten kosmetischen Eingriffen.
Krankheitsbild
Die Form der Ohrmuscheln ist individuell sehr unterschiedlich. Abstehende Ohrmuscheln entsprechen nicht dem Schönheitsideal unserer Gesellschaft und führen daher vor allem im Kindesalter oft zu «Hänseleien». Daher ist ein günstiger Zeitpunkt für die Korrektur der Abstehohren das Alter kurz vor der Einschulung (ca. 67 Jahre). Auch zu jedem späteren Zeitpunkt (Erwachsenenalter) lässt sich eine Ohrmuschelkorrektur jedoch problemlos durchführen.
Operation
Die Korrektur der Ohrmuscheln kann in lokaler Anästhesie erfolgen. Im Kindesalter ist aber eine Vollnarkose nötig. In der Regel wird die Ohrmuschelkorrektur als ambulanter Eingriff durchgeführt. Der Schnitt für die Operation erfolgt meistens auf der Rückseite der Ohrmuschel, so dass später von vorne keine Narbe sichtbar ist. Die Eingriff dauert etwa 11/2 bis 2 Stunden. Die Fäden können nach 4 bis 7 Tagen entfernt werden. Die Operation verursacht in der Regel nur geringe Schmerzen.
Nach der Operation wird für einige Tage ein Verband angelegt. Wichtig ist, dass für etwa 3 bis 6 Wochen ein Stirnband getragen werden sollte, damit die neue Form nicht durch unabsichtlichen Zug an der Ohrmuschel verändert wird.
Risiko der Operation:
Wie jede Operation hat auch die Ohrmuschelkorrektur Risiken. Das Auftreten einer Nachblutung ist selten und liegt unter 1%. Auch das Auftreten einer Wundinfektion ist sehr selten (unter 1%).
Wie bei allen kosmetischen Eingriffen führt die natürliche Wundheilung dazu, dass trotz optimaler Operationstechnik das kosmetische Resultat nicht garantiert werden kann. Insbesondere muss beachtet werden, dass eine perfekte Symmetrie beider Ohrmuscheln kaum erreichbar ist (eine absolute Symmetrie ist auch nicht natürlich). Es ist aber selten, dass eine kosmetisch störende Veränderung zurückbleibt. Die Häufigkeit von Nachoperationen liegt klar unter 5%.
Vor einer Operation wird der behandelnde Arzt die möglichen Risiken des Eingriffes mit Ihnen ausführlich besprechen.
Kosten
Wenn die Operation aus kosmetischen Gründen erfolgt, muss der Eingriff selbst bezahlt werden. Vor der Operation wird daher ein Kostenvoranschlag erstellt und dieser wird mit Ihnen besprochen. Die Höhe der Kosten hängt vom Aufwand der Operation ab.
Bei stark ausgeprägten Abstehohren kann ein «Krankheitswert» vorliegen. Dann kann zumindest ein Teil der Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Im Einzelfall ist aber eine Abklärung vor der Operation notwendig.
Wenn nach einer Operation eine Formveränderung zurückbleibt und eine nochmalige Korrektur notwendig ist, müssen die hierfür entstehenden Kosten wieder in Rechnung gestellt werden. Eine nochmalige Operation «auf Garantie» ist nicht üblich.
Bemerkung
Dieser Text dient zu Ihrer Information. Es ersetzt aber nicht das Gespräch und die eingehende Aufklärung durch Ihren behandelnden Arzt.
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